REISEBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und der Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR zustande kommenden Reisevertrags und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Für Beförderungsleistungen anderer Unternehmen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Unternehmens.

1. Abschluss des Reisevertrags

Unsere Ausschreibungen/Reisebeschreibungen sind kein Angebot im Rechtssinn, sondern gehen den Vertragserklärungen voraus. Ein Vertrag kommt nach den gesetzlichen Regelungen stets erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem die verbindlichen Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und Annahme) in der vereinbarten Form vorliegen. Die Annahmeerklärung muss dabei rechtzeitig erfolgen.
a. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR (Veranstalter) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Reiseanmeldungen können schriftlich, als Brief, durch E-Mail oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebe¬stätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Kunden geschlossen wer¬den. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast durch E-Mail, Fax oder Brief die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Parteien bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, hat der Reisegast Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.
b. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 14 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
d. Telefonisch nimmt die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR lediglich verbindliche Reservierungen vor, worauf der Reisegast ausdrücklich hinzuweisen ist. Danach soll der Reisevertrag schriftlich nach Ziffer 1. Buchstabe a. Satz 2 geschlossen werden.
e. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung stellt ein neues Angebot dar, an das die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR 10 Tage gebunden ist, und das der Kunde inner¬halb dieser Frist annehmen kann.
f. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
g. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 8 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.

2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen

a. Bei ausdrücklich und eindeutig in der Reisebeschreibung, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als Zusatzleistungen bezeichneten Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertreten¬der Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
b. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Durchführung einer Pauschalreise vom Reisegast z.B. am Urlaubs¬ziel ausgewählt werden, gilt Ziffer 2. Buchstabe a. entsprechend.

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

a. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR unterrichtet den Reisegast vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
b. Nach Erfüllung dieser Informationspflicht hat der Reisegast selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
c. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen

a. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Kunden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
b. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 15 % des Reisepreises zzgl. evtl. Eintrittskarten zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. Bei Tagesfahrten ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung der volle Reisepreis zu leisten.
c. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung bis zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann.
d. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisegast zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
e. Sofern der Kunde die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.

5. Leistungen und Pflichten

a. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR behält sich Änderungen ihrer Reiseausschreibungen vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Sie darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn sie den Kunden vor der Reiseanmeldung darüber informiert.
b. Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters und den beiderseitigen Erklärungen bei Vertragsschluss und den Dokumenten auf die dort Bezug genommenen wird (vgl. Ziffer 1.). Sie sollen in der Reisebestätigung zusammengefasst werden.
c. Eventuelle besondere Vereinbarungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern gelten vorrangig, sie bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
d. Leistungen, die in den vertraglichen Vereinbarungen als „fakultativ“, „Gelegenheit“ oder „Möglichkeit“ bezeichnet werden und nicht erkennbar in den Reisepreis eingeflossen sind, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
e. Die Aufführungen von Opern und Konzerten sowie andere Darbietungen sind selbst nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Mit der Beschaffung von Eintrittskarten zu Veranstaltungen vermittelt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.
f. Die in den Reiseausschreibungen enthaltenen Besetzungsangaben wurden den offiziellen Spielplänen der Oper- bzw. Konzerthäuser und Festspielprogrammen entnommen. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Da wir keinen Einfluss auf mögliche Besetzungsänderungen haben, können diese Angaben nicht Bestandteil des Reisevertrages sein.
g. Bestimmte Plätze können wir genauso wenig garantieren wie die Durchführung der Veranstaltungen. Selbstverständlich sind wir aber in jedem Fall bemüht, die Buchungswünsche unserer Reisegäste zu erfüllen. Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung von Eintrittskarten oft mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Neben den aufgedruckten Kartenpreisen entstehen regelmäßig Vorverkaufsgebühren, Versandkosten und Kosten für die Beschaffung über örtliche Agenturen. Der Marktwert einer Eintrittskarte kann deshalb um ein Vielfaches höher sein, als der aufgedruckte Preis. Bei Ausfall oder Absagen von Veranstaltungen wird nur der aufgedruckte Kartenpreis erstattet.

6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen

a. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisegast z.B. durch E-Mail, Fax oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Kunden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
b. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Kunde kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Kunden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
c. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisegast Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisegast die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).

7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn

a. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vor¬liegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reise¬preises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisegast durch E-Mail, Fax oder in Papierform nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
b. Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Kunden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie inner¬halb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
c. Der Reisegast kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 7.a. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisegast mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisegast auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

a. Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, oder Fax erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
b. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
c. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Reiseanmelder dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
d. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR hat dem Reisegast nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

9. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn und Nichtantritt der Reise / Stornokosten

a. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) gegenüber Freundeskreis ARTE E MUSICA erklärt werden. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Freundeskreis ARTE E MUSICA.
b. Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

c. Unter Beachtung des Zeitpunkts der Rücktrittserklärung des Kunden wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Busreisen und Bahnreisen

bei Zugang der Rücktrittserklärung
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15 %
ab dem 44. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab dem 34. bis zum 25. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab dem 24. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab dem 7. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 75 %
am Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt 80 %

Flugreisen sowie See- und Flusskreuzfahrten


bei Zugang der Rücktrittserklärung
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab dem 44. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 35 %
ab dem 34. bis zum 25. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab dem 24. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem 7. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90 %
am Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt 95 %

Sonstige Reisen

Entschädigung wie bei Busreisen
Maßgeblich ist bei kombinierten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise in der Reiseausschreibung (Prospekt/Katalog/Homepage).

Preise für Eintrittskarten zu 100%.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass kein Anspruch auf Entschädigung entstanden ist oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
d. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweisen kann, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist sie verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
e. Soweit der Rücktritt vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Freundeskreis ARTE E MUSICA unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
f. Nach dem Rücktritt des Kunden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.

10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

a. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Kunden auf Änderungen des Reisevertrags.
b. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so kann der Veranstalter als Bearbeitungsentgelt pauschal 25 € pro Reisegast verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Kunden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
c. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 31.Tag vor Reisebeginn erfolgen, können nur noch nach Rücktritt vom Reisevertrag (siehe Ziffer 9) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist.
d. Wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter dem Reisegast keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen i.S.d. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat; besteht dagegen ein Anspruch Vertragsänderung. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

11. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisegastes liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisegast – Mitwirkungspflichten
a. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisegast ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters, die Durchführung der Reise erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reisegäste nicht mehr zumutbar ist oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt entsprechend, wenn der Reisegast sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
b. Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
c. Der Reisegast soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Vertrag zurücktreten:
a. Der Kunde ist vor seiner Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist informiert worden.
b. Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und will der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, hat er den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären. Spätestens jedoch 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen, 14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen und 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen.
Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

13. Rücktritt bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

a. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und dem Kunden den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt.
b. Durch den Rücktritt verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt die Rückerstattung zu leisten.

14. Reisemängel

Rechte und Obliegenheiten des Reisenden bei einer mängelbehafteten Reise ergeben sich aus §§ 651k – 651q BGB
a. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln durchgeführt, kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat daraufhin den Reisemangel zu beseitigen. Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisegast gesetzten angemessenen Frist Abhilfe leistet, kann der Reisegast selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Fristsetzung durch den Reisegast. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Der Veranstalter hat den Reisegast über Ersatzleistungen, Rückbeförderung usw. und Folgen konkret zu informieren (Beistandspflichten i.S.d. § 651q BGB). Konnte der Veranstalter infolge der schuldhaften Unterlassung einer Mängelanzeige durch den Reisegast keine Abhilfe schaffen, kann der Reisegast keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
b. Etwaige Reisemängel sind während der Reise unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters (Reiseleitung) anzuzeigen. Ist ein Vertreter des Veranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind Reisemängel direkt beim Veranstalter, der in der Reisebestätigung angeführten Kontakt¬stelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mailadresse, Fax- und Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung und den Reiseunterlegen).
c. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisegast den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisegast ohne Fristsetzung kündigen.
d. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz.
e. Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese erforderlich und möglich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Freundeskreis ARTE E MUSICA anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Sie sind ebenfalls beauftragt, dem Reisegast den vom Reiseveranstalter nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät.

15. Haftungsbeschränkung

a. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR gegenüber dem Kunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c. Hat der Reisegast gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss er sich den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

16. Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

17. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform

a. Die Freundeskreis ARTE E MUSICA GbR nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
b. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.

Reiseveranstalter: 

Freundeskreis Arte e Musica GbR
Frank und Claudia Sütterle
Im Pfaffengrund 7, 79117 Freiburg

Tel.: +49 (0) 761 / 76 79 159
Fax: +49 (0) 761 / 76 79 160
Mobil: +49 (0) 179 687 103
E-mail: info@freundeskreis-arte-e-musica.de
Internet: https://freundeskreis-arte-e-musica.de

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79117 Freiburg

Tel. 0761 7679159

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